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Eine größere energiepolitische Arbeit

war die Mitwirkung im AK Biogas Südwest als dessen energiepolitischer Sprecher. Anlässlich der Novellierung des EEG 2017 hatte eine Gruppe von Biogasanlagenbetreibern in Südbaden in Kooperation mit der Energieagentur Freiburg, der Bodenseestiftung und solarcomplex AG untersucht, wie der Betrieb der Biogasanlagen so verbessert werden kann, dass mit den knappen Bioenergieressourcen auf nachhaltige und effiziente Weise ein maximaler Beitrag zur Abschaltung von Kohlekraftwerken geleistet und die Nutzung der KWK-Wärme ausgebaut werden kann. Das EEG 2017 wurde novelliert. Inwieweit diese Novellierung zur Erreichung der vorgenannten Ziele beiträgt, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Wahrscheinlich muss erneut nachgesteuert werden, damit die vorgenannten Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden. Vor diesem Hintergrund bleibt die Website des AK Biogas Südwest aus den Jahren 2015/2016 nachfolgend als Archiv erhalten.

Chronologie

Der Entwurf des AK Biogas Südwest zur Regelung der EEG-Anschlussförderung der Biogasbestandsanlagen erfuhr im April/Mai 2016 Änderungen. Auf den Referentenentwurf Bezug nehmend geht es um die Erweiterung von § 42 um die neuen § 42a und 42b:
-> Download § 42b

Unsere Stellungnahme zum Referententwurf des BMWi für das EEG sandten wir bereits am 3.3.2016 ans BMWi:
-> Hauptschreiben 
-> Anlage 2+3
-> Anlage_4

Dazu als Arbeitsmaterial ein Vortrag zum Leipziger Biogasfachgespräch vom 23.2.2016:
-> Vortrag

In Baden-Württemberg gab es in den vergangenen Wochen mehrere Betreiberversammlungen, um das Ausschreibungsmodell und das Modell des AK Biogas Südwest zu diskutieren. Um eine Aufforderung der CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß und Alois Gerig zur Einigung in der Branche auf ein Konzept zu unterstützen, machten fünf Anlagenbetreiber ihr Diskussionsergebis am 18.3.2016 öffentlich:
-> Offener Brief

Und nun der Rückblick auf die Entstehung des AK
und die bisherigen Arbeitsergebnisse

Im Arbeitskreis Biogas Südwest fanden sich Betreiber von Biogasanlagen und Energiefachleute aus der Region Hochrhein/Bodensee zusammen, um miteinander die Frage zu klären, welche Rolle der Strom aus Biogas in einem Stromsystem spielen kann und sollte, das ab dem Jahr 2050 gemäß demenergiekonzept der Bundesregierung zu mindestens 80 Prozent mit Strom aus erneurbaren Energien betrieben werden soll, um - zusammen mit weiteren Maßnahmen - eine Treibhausgasreduktion von 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu erreichen.

Diese Klärung muss zeitnah im Zusammenhang mit der Klärung aller Bausteine des neuen Stromsystems erfolgen (neues Strommarktdesign), damit die Betreiber von inzwischen 8000 Biogasanlagen wissen, in welche Art der Betriebsführung sie noch (nach)investieren müssen, um langfristig systemdienlich zu sein. Oder ob man sich als Betreiber einer Anlage mit Biogas aus Energiepflanzen (Anbaubiomasse) nach Ablauf der 20 Förderjahre unter dem EEG auf den Rückbau der Anlagen einstellen muss, weil der Strom aus Biogas tatsächlich oder angeblich


  • zu teuer ist und auch langfristig nicht billiger werden kann
  • als Flexibilitätsoption im technologieoffenen Wettbewerb aufgrund der hohen variablen Kosten ebenfalls keine guten Marktchancen hat
  • mengenmäßig mit 27 TWh/a (= 4,5 % vom Strombedarf in Deutschland) unbedeutend ist
  • auf einer Substratbasis beruht, die langfristig aufgrund von Nutzungskonkurrenzen unsicher ist
  • Defizite bei der Wärmenutzung hat, so dass die Effizienz der Biogasnutzung zu gering ist (und bleibt?).

Diesen Fragestellungen ging unser Arbeitskreis auf den Grund. Der Arbeitskreis arbeitet offen, denn anders können die Antworten auf fachlich, gesellschaft und politisch sehr kontrovers diskutierte Fragen nicht entdeckt werden. Neben einer inzwischen großen Gruppe von Anlagenbetreibern, organisiert in drei Bioenergiefördervereinen, sind es Energiefachleute von der Energieagentur Regio Freiburg GmbH, der Bodensee-Stiftung, der Solarcomplex AG, der Clean Energy GmbH, der NEXT Kraftwerke GmbH und weitere freiberufliche Fachleute, die sich im Wissensaustausch mit Fachleuten in staatlichen Institutionen und Bundestagsfrakionen um die Antworten bemühen. Die Koordination der Arbeiten erfolgt aktuell durch die Biogaslandwirte Karl Probst (Dettighofen), Markus Wehrle (Hohentengen) und Harald Kiefer (Brigachtal) sowie durch die Energie- und Umweltfachleute Jörg Dürr-Pucher (Bodenseestiftung /Radolfzell), Achim Kaiser (FnBB e.V., Kirchberg/Jagst) und Martin Lohrmann (Energieprojektentwickler/Bad Säckingen). Mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) besteht vor dem Hintergrund der mit den Biogasanlagen verknüpften Bioenergie- und Nahwärmegenossenschaften ein enger Informationsaustausch.

Das erfreuliche Ergebnis unserer nunmehr vor zwei Jahren begonnenen Arbeiten ist, dass wir in einer detaillierten Analyse die Entdeckung machten, dass der Strom aus Biogas trotz der relativ hohen Gestehungskosten sehr wohl eine funktionell bedeutende und die Systemkosten begrenzende Rolle in unserem künftigen Stromsystem spielen kann, wenn die Mindesterzeugung in den Sommermonaten reduziert und die Biogas- und Stromerzeugung schwerpunktmäßig in die "Winterzeit" (die sonnenarmen aber verbrauchsstarken Monate des Jahres) verschoben wird, weil es nicht möglich sein wird (zumindest solange power-to-gas nicht marktreif ist), im Winter ausschließlich auf die Windkraft bauend die EE-Ausbauziele und die Klimaschutzziele zu erreichen.


Die Erkenntnisse mündeten in einen konkreten Vorschlag zur Regelung der Anschlussförderung der Biogasbestandsanlagen im EEG 2016,
zuletzt vorgetragen in der Form einer Petition an die Bundesregierung und den Bundestag

-> Petition 


Der Kern des Vorschlags zum EEG 2016 ist ein einfacher:
Die Förderdauer soll für alle Biogasbestandsanlagen, die Mindestanforderungen im Bereich der Stromerzeugung, der Wärmeverwertung und der Biogaserzeuung einhalten, um zehn Jahre verländert werden. Wie die Umsetzung des Vorschlags für die meinsten Biogasanlagen mit Investitionen verbunden ist, muss der Gesetzgeber jetzt mit dem EEG 2016 die Richtung und Rahmenbedingungen vorgeben. Nachfolgend sind weitere Ausarbeitungen des Arbeitskreises, welche dem Vorschlag zur EEG-Regelung zugrunde liegen,
zum -> Download bereit gestellt:


  1. Stellungnahme zum Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen" bzw. zum EEG 2016 vom 2.9.2015 
    -> Download 
    Zur Darstellung der Residuallasten gibt es Grafiken:
    -> Download
    Zur Senkung der EEG-Umlagekosten gibt es einen Nachtrag vom 0.10.2015
    -> Download 
    Ebenso einen Nachtrag zur Frage, warum Ausschreibungsverfahren keinen guten Verfahrensweg darstellen, um eine den Anlagenbestand weitgehend erhaltende Anschlussförderung auf den Weg zu bringen:

    -> Download 

  2. Der Vortrag von Frau Dr. Karin Freier (BMWi, Leitung Ref. Erneuerbare Energien) zur 6. Statuskonferenz des BMWi-förderprogramms "Energetische Biomassenutzung" am 11./12.11.2015 in Leipzig. Sie stellte im Vortrag erste Schlussfolgerungen vor, die aus der Konsulation zum EEG 2016 gezogen werden
    -> Download

  3. Ein Beitrag/Dokument von Stenull/Raab (2010) zur Nachhaltigkeitsstrategie von Baden-Württemberg: Von welchen Faktoren hängt die Höhe des Beitrags der Biogasanlagen zur Treibhausgasminderung ab?
    -> Download

  4. Stellungnahme zum Eckpunktepapier "Strommarkt" des BMWi (April 2015)
    -> Download 1 und -> Download 2

  5. Stellungnahme zum Grünbuch (Abgabedatum/vom BMWi erfasst am 27.2.2015)
    -> Download


Unter der Rubrik "Vorträge" finden Sie noch einige Vorträge, die einen Einblick in die Beobachtungen geben, welche der Entstehung der EEG-Initiative zugrunde lagen.

   

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